Visum
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie in der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes nachschlagen.
Bitte beantragen Sie Ihr Visum unbedingt rechtzeitig über die Webseite des Auswärtigen Amts, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen kann. Die Universität Hamburg empfiehlt Ihnen deshalb, direkt nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit Ihrer Bewerberbestätigung ein Visum zum Studium und zur Studienplatzsuche zu beantragen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie bei Erhalt eines Studienplatzes rechtzeitig zu Studienbeginn einreisen können. Nähere Informationen zum Studierendenvisum erhalten Sie auch in den FAQs des Auswärtigen Amts.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein 3-monatiges Schengen-Visum („Touristenvisum“) für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden kann.
Verspätete Einreise
Sollte die Bearbeitung Ihres Visums länger dauern und Sie erst nach Vorlesungsbeginn (Anfang Oktober bzw. Anfang April) einreisen können, so tun Sie bitte Folgendes:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Studienbüro auf und informieren Sie das Studienbüro über Ihre verspätete Einreise.
Das Studienbüro wird daraufhin das Campus Center über die verspätete Studienaufnahme informieren.
Aufenthaltserlaubnis
Nach Ankunft und Aufnahme Ihres Studiums beantragen Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie unter Aufenthaltserlaubnis Stadt Hamburg.
Informationen zu weiteren Aufenthaltstiteln nach Abschluss des Studiums sowie Beratungssprechstunden dazu finden Sie unter Aufenthaltstitel.